{"id":4710,"date":"2017-06-28T09:27:45","date_gmt":"2017-06-28T07:27:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sav-torgelow-ringen.de\/RV%20MV2\/wordpress_341-de\/wordpress\/?page_id=4710"},"modified":"2024-10-07T11:48:21","modified_gmt":"2024-10-07T09:48:21","slug":"finanzordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ringen-mv.de\/?page_id=4710","title":{"rendered":"Finanzordnung"},"content":{"rendered":"<h5>Finanzordnung\u00a0des Ringerverbandes Mecklenburg &#8211; Vorpommern e. V.<\/h5>\n<h6>\u00a7 1 Haushalts- und Kassenwesen<\/h6>\n<p>Der Haushaltsplan, ist durch das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Pr\u00e4sidium zu erstellen. Er ist durch das Pr\u00e4sidium zu best\u00e4tigen. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der Finanzierung des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V.<\/p>\n<h6>\u00a7 2 Finanzverwaltung<\/h6>\n<p>Es gibt nur eine einnehmende und auszahlende Stelle. Nur das Pr\u00e4sidium kann Sonderbestimmungen f\u00fcr den Einzelfall festlegen. Die Kassengesch\u00e4fte f\u00fchrt der Vizepr\u00e4sidenten Finanzen des Ringerverbandes M-V. \u00dcber jede Einnahme und jede Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Jede Ausgabe muss vom Pr\u00e4sidenten auf Richtigkeit gepr\u00fcft,\u00a0 abgezeichnet und zur Zahlung angewiesen werden. Der gesamte Zahlungsverkehr wird \u00fcber das Konto des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern<\/p>\n<p>Ringerverband Mecklenburg-Vorpommern<br \/>\nVolksbank Vorpommern eG<br \/>\nIBAN:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 DE57 1309 1054 0003 1119 97<br \/>\nBIC:\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 GENODEF1HST<\/p>\n<p>abgewickelt. Auf den Zahlungsbelegen ist der Name und der Verwendungszweck anzugeben. Alle Belege sind zu nummerieren.<\/p>\n<h6>\u00a7 3 Aufgaben des Vizepr\u00e4sidenten Finanzen<\/h6>\n<p>Der Vizepr\u00e4sident Finanzen des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist f\u00fcr die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten dem Pr\u00e4sidium gegen\u00fcber verantwortlich. Er \u00fcberwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes, den Zahlungsverkehr, die Buchhaltung und \u00fcbt die Kontrolle \u00fcber die Kontof\u00fchrung aus. Der Vizepr\u00e4sident Finanzen hat nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres dem Pr\u00e4sidium unter Angabe einer genauen \u00dcbersicht \u00fcber die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse sowie aller Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft abzulegen. Ihm obliegt es auch, die Rechnungen der Funktion\u00e4re zu pr\u00fcfen und richtig zu stellen. Der\u00a0 Vizepr\u00e4sident Finanzen kann beim Pr\u00e4sidium besondere Sparma\u00dfnahmen beantragen und nach Genehmigung durchf\u00fchren.<\/p>\n<h6>\u00a7 4 Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten<\/h6>\n<p>Der Abschluss von Vertr\u00e4gen, sowie das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist dem Pr\u00e4sidium vorbehalten. Anschaffungen f\u00fcr das B\u00fcro und den Gesch\u00e4ftsbetrieb fallen unter diese Bestimmungen.<\/p>\n<h6>\u00a7 5 Sitzungen, Lehrg\u00e4nge<\/h6>\n<p>Sitzungen werden nach Bedarf durch den Pr\u00e4sidenten einberufen. Es ist immer eine Absprache mit dem Vizepr\u00e4sidenten Finanzen zu f\u00fchren, damit die finanziellen Erfordernisse sparsam und auf ein vertretbares Ma\u00df reduziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6>\u00a7 6 Kassenpr\u00fcfer<\/h6>\n<p>Der Kassenpr\u00fcfer ist verpflichtet, ein bis zweimal im Jahr eine Pr\u00fcfung der Kasse vorzunehmen und das Ergebnis dem Pr\u00e4sidium schriftlich mitzuteilen. Aufgrund dieses Berichtes wird \u00fcber die Entlastung des Pr\u00e4sidiums entschieden. Dem Kassenpr\u00fcfer ist jederzeit Einblick in die B\u00fccher zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<h6>\u00a7 7 Erstattung von Auslagen<\/h6>\n<p>Die Teilnahme an einer Sitzung bzw. einer Dienstreise beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der R\u00fcckkehr zur Wohnung.<\/p>\n<p><strong>Ehrenamtliche T\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Wird maximal mit 10,50 Euro pro Tag bezuschusst.<\/p>\n<p><strong>Fahrkosten<\/strong><\/p>\n<p>Fahrkosten im Auftrag des Pr\u00e4sidiums des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern werden anhand der Richtlinien des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern beglichen (0,25 Euro plus 0,02 Euro pro Mitfahrer).<\/p>\n<p>Nach M\u00f6glichkeit sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbernachtungskosten<\/strong><\/p>\n<p>Gegen Vorlage der Hotelrechnung werden die tats\u00e4chlichen Kosten ersetzt. Im Vorfeld m\u00fcssen die anstehenden Kosten mit dem Pr\u00e4sidium abgekl\u00e4rt sein. \u00dcbernachtungen sollten sparsam ausgew\u00e4hlt werden und m\u00f6glichst nicht 60,00 Euro f\u00fcr eine \u00dcbernachtung mit Fr\u00fchst\u00fcck \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p><strong>Kampfrichter<\/strong><\/p>\n<p>Ausgebildete Kampfrichter mit Lizenz erhalten die Fahrkosten ersetzt. Die Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt pro Einsatz 10,50 Euro, f\u00fcr Anw\u00e4rter auf eine Lizenz 7,50 Euro, f\u00fcr Kandidaten 5,00 Euro. Ordner und Zeitnehmer erhalten 5,00 Euro. Eine h\u00f6here Bezahlung h\u00e4ngt von der Bedeutung und Gr\u00f6\u00dfe des Wettkampfes ab.<\/p>\n<p><strong>Urkundenschreiber<\/strong><\/p>\n<p>Urkunde mit Name, Gewichtsklasse und Art des Wettkampfes (handgeschrieben) k\u00f6nnen mit bis zu 1,00 Euro honoriert werden. Bei Textdruck sind 0,25 Euro der H\u00f6chstsatz pro Urkunde\/Schreiben.<\/p>\n<p><strong>Sanit\u00e4tsdienst<\/strong><\/p>\n<p>Bei Wettk\u00e4mpfen erforderliche \u00c4rzte k\u00f6nnen pro Tag mit maximal 50,00 Euro verg\u00fctet werden. Der Sanit\u00e4tsdienst wird nach Absprachen\/Vertr\u00e4gen mit den Anbieter von Sanit\u00e4tswachdiensten verg\u00fctet. Der Einsatz erfolgt ausschlie\u00dflich nach Absprache mit dem Verband.<\/p>\n<p><strong>Zusch\u00fcsse f\u00fcr Deutsche Meisterschaften<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Kaderathleten k\u00f6nnen zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Antr\u00e4ge auf Unterst\u00fctzung gestellt werden. Dies gilt auch bei Teilnahme an Deutschen Mannschaftsmeisterschaften. \u00dcber die H\u00f6he der Unterst\u00fctzung entscheidet das Pr\u00e4sidium.<\/p>\n<h6>\u00a7 8 Geb\u00fchrenordnung<\/h6>\n<p><strong>Jahresbeitrag des Ringerverbandes <\/strong><\/p>\n<p>Jeder Verein hat den j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag in H\u00f6he von 100,00 Euro und die j\u00e4hrliche Kampfrichtergeb\u00fchr in H\u00f6he von 100,00 Euro an den Ringerverband M-V zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>Startgelder bei Landesmeisterschaften<\/strong><\/p>\n<p>generell 8,00 \u20ac<\/p>\n<p><strong>Turniergenehmigungen <\/strong><\/p>\n<p>generell 20,00 \u20ac<\/p>\n<p><strong>Ausstellen von Startausweisen \/\u00c4nderungen\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>generell 5,00 \u20ac<\/p>\n<p><strong>Ausstellen von \u00dcbungsleiterlizenzen<\/strong><\/p>\n<p>Trainer C Lizenz Leistungssport\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 25,00\u20ac<\/p>\n<p><strong>Erwerb von Kampfrichterlizenzen und \u00dcbungsleiterlizenzen<\/strong><\/p>\n<p>Eine im Ringerverband M-V erworbene Kampfrichterlizenz kostet 10,00 Euro.<\/p>\n<p>Die Teilnahmegeb\u00fchr am Kampfrichter- und \u00dcbungsleiterlehrgang betr\u00e4gt 10,00 \u20ac pro Teilnehmer.<\/p>\n<p><strong>Startkontrollmarken<\/strong><\/p>\n<p>Die Startkontrollmarken f\u00fcr das laufenden Wettkampfjahr m\u00fcssen die Vereine \u00fcber den Deutschen Ringerbund erwerben. Die Begleichung der Rechnung erfolgt \u00fcber das Konto des Ringerverbandes M-V.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.ringen-mv.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Finanzordnung-02.11.2018.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download Finanzordnung Ringerverband-MV<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzordnung\u00a0des Ringerverbandes Mecklenburg &#8211; Vorpommern e. V. \u00a7 1 Haushalts- und Kassenwesen Der Haushaltsplan, ist durch das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Pr\u00e4sidium zu erstellen. Er ist durch das Pr\u00e4sidium zu best\u00e4tigen. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der Finanzierung des Ringerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. 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